Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB) von acteam interNETional
GmbH
§ 1.
Geltungsbereich
1.1 Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote
unseres Hauses erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der acteam interNETional GmbH
(im nachfolgenden „acteam“ genannt), sofern keine abweichenden
schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Sie gelten auch
für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht
noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
1.2 Allgemeine
Geschäftsbedingungen eines Lieferanten oder Kunden werden in
keinem Fall Vertragsgegenstand.
1.3 Hiervon abweichende
Geschäftsbedingungen werden von uns nicht anerkannt und zwar
auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich
widersprechen sollten. Änderungen dieser Allgemeinen
Bedingungen werden dem Lizenznehmer schriftlich über die
Homepage www.acteam.de
als PDF-Download
bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der
Vertragspartner (im nachfolgenden „Kunde“ genannt) nicht
schriftlich Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird
acteam bei der Bekanntgabe gesondert hinweisen. Der Kunde
muss den Widerspruch innerhalb von 6 Wochen nach
Bekanntgabe der Änderung an acteam
übersenden.
§ 2. Vertragsgegenstand,
Angebote, Vertragsabschluss, Änderung
der acteam-Produkte
2.1 Gegenstand des Vertrages ist die
Einräumung eines entgeltlichen Nutzungsrechtes an den online
zur Verfügung gestellten acteam-Accounts in der jeweils
aktuellen Fassung gemäß der auf dem Bestellschein aufgeführten
acteam-Produkte und –Dienstleistungen. Der Umfang und der
Inhalt der acteam-Accounts können sich laufend ändern. Soweit
die acteam-Accounts erweitert werden, erweitert sich das
Nutzungsrecht automatisch auf den erweiterten Umfang. Soweit
acteam-Accounts verringert werden, vermindert sich das
Nutzungsrecht um den verminderten Umfang. Die Nutzung der
acteam-Accounts umfasst den Zugriff zu den acteam-Datenbanken
über den Zugriff über das Internet sowohl auf die Domains von
acteam, als auch über so genannte Links und Deeplinks von
Domains aus, die sich im Besitz des Kunden befinden und nicht
Dritten zur Nutzung im eigenen Namen überlassen
wurden.
2.2 Für den Inhalt des Vertrages
über die Bereitstellung der acteam-Accounts oder anderer
Dienstleistungen ist die vom Kunden an acteam übermittelte
Bestellung in der Fassung der Auftragsbestätigung von acteam
maßgeblich. Der Nutzungsvertrag kommt mit der Bestellung per
Fax, Telefon oder e-Mail zu Stande.
2.3 Telefonische Angaben durch
acteam sind unverbindlich.
§ 3. Annahme des
Vertrages, Laufzeit,
Kündigung
3.1 Der Vertrag kommt mit Zusendung des
Fax-Bestellformulars per Telefax, per Briefpost oder per
Übersendung einer unterschriebenen Version per PDF-Datei an
acteam zu Stande. Es kommt hierbei nicht auf die Bestätigung
seitens acteam an, sofern durch Aufnahme der Arbeiten,
insbesondere durch Einrichtung eines acteam-Produkts oder einer
Begrüßungs-eMail ein konkludentes Handeln
einsetzt.
3.2 Bei einer Bestellung mittels
Online-Formular kommt der Vertrag in dem Moment zu Stande, in
dem der Bestätigungslink auf derjenigen eMail angeklickt wird,
die nach Ausfüllen des Online-Bestellformulars an den Kunden
gesandt wird und zur Betätigung des Bestätigungslinks
auffordert.
3.3 Stornierungskosten fallen
nicht an, wenn die Stornierung unmittelbar noch vor der ersten
Layoutpräsentation erfolgt. Bei Stornierungen im weiteren
Verlauf der Arbeiten tritt der folgende Absatz in
Kraft.
3.4 Storniert der Kunde einen
erteilten Auftrag, nachdem die Layoutversion bereits
eingerichtet wurde, jedoch vor Beginn der Individualisierung,
so fallen für die Bearbeitung und den entgangenen Gewinn 50%
des Verkaufspreises als Entschädigung an. Danach werden 100%
der Einrichtungsgebühr in Rechnung gestellt.
3.5 Das Vertragsverhältnis gilt
jeweils bis zum nächsten 31.03. zzgl. 12 weiterer Monate
(Rumpfjahr + 1 Jahr). Wird das Vertragsverhältnis nicht mit
einer First von 3 Monaten zum vertraglich vorgesehenen
Ablauftermin schriftlich gekündigt, so verlängert es sich
jeweils um 12 weitere Monate. Für die Rechtzeitigkeit der
Kündigung ist der Zugang beim jeweiligen Vertragspartner
entscheidend.
3.6 Sofern der Kunde kündigt,
werden eventuell noch ausstehende Raten (nur bei Ratenzahlung)
für die Einrichtungsgebühr sofort fällig.
§ 4. Liefer- und
Leistungszeit
4.1 Liefertermine und -fristen, die
verbindlich vereinbart werden, sind schriftlich festzulegen.
Ist die Verbindlichkeit nicht ausdrücklich vereinbart, so sind
schriftlich festgelegte Liefertermine und -fristen im Zweifel
unverbindlich. Werden nachträglich wirksam Vertragsänderungen
vereinbart, so entfallen damit zugleich alle früher
vereinbarten Liefertermine und -fristen.
4.2 Liefertermine und
Abwicklungszeiträume, die abhängig von der Banküberweisung des
Auftraggebers sind, zählen ab Eingangsdatum des Geldes beim
Auftragnehmer.
4.3 Wird ein unverbindlicher
Liefertermin bzw. eine unverbindliche Lieferfrist
überschritten, so kann der Kunde acteam nach
Fristüberschreitung schriftlich auffordern, binnen angemessener
Frist zu liefern bzw. zu leisten. Diese Frist beträgt mind.
zwei Wochen ab Zugang der Aufforderung. Erst mit Ablauf der so
gesetzten Frist kommt acteam in Verzug. Besteht der Kunde auf
Lieferung, so kann er Ersatz des Verzugsschadens neben der
Lieferung nur verlangen, wenn acteam Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last fällt. Wird ein verbindlicher
Liefertermin/eine verbindliche Lieferfrist überschritten, so
kommt acteam bereits mit Überschreitung des Termins/der Frist
in Verzug.
4.4 Für Liefer- und
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, wie
Serverausfall Dritter, Naturkatastrophen, Streiks o. ä., hat
acteam nicht einzustehen. In einem solchen Fall ist acteam
berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an den Kunden den
Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung um die Dauer der
Behinderung sowie einer anschließenden angemessenen Nachfrist
hinauszuschieben oder nach wegen des noch nicht erfüllten Teils
der Lieferung oder Leistung nach eigenem Ermessen vom Vertrag
zurückzutreten.
§ 5. Zahlung,
Zahlungsverzug, Aufrechnung,
Zurückbehaltungsrecht
5.1 Die vereinbarten Entgelte
verstehen sich ab dem Geschäftssitz von acteam und gelten gem.
Bestellschein bzw. Lizenzvereinbarung. Dabei handelt es sich um
Nettopreise zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
5.2 Die vereinbarte
Einrichtungsgebühr umfasst die Einrichtung des bestellten
acteam-Accounts und wird nach Einrichtung der Layoutversion
fällig und per Lastschrift vom Konto des Kunden abgebucht.
acteam-Lieferungen und -Leistungen werden grundsätzlich nur
gegen Vorkasse ausgeführt.
5.3 Die Layoutversion ist
diejenige Version eines acteam-Produkts im Stadium nach der
Ersteinrichtung und vor der Individualisierung durch einen
acteam-Mitarbeiter.
5.4 Die Einrichtungsgebühr
beinhaltet die Erfassung der Vertragsanbindung sowie das
Freischalten des jeweils beantragten Nutzungspakets, sowie
Leistungen, wie sie in der Leistungsbeschreibung auf der
Homepage beschrieben sind. Darüber hinausgehende Anpassungen
sind nicht Teil der Vereinbarung. Zu diesem Zweck stellt acteam
dem Kunden einen geeigneten Zugriff auf das
acteam-Konfigurationsmenü im Internet zur
Verfügung.
5.5 Die Einbindung fremder Links,
Online-Rechner, Bannerwerbung etc. sind nicht Gegenstand der
Vereinbarung und werden gesondert berechnet, sofern sie nicht
als Leistungsinhalt beschrieben sind. Ebenso werden alle
weiteren Arbeiten, die nach Fertigstellung der Homepage,
spätestens 1 Monat nach Bestellung des acteam-Produkts
erfolgen, in Rechnung gestellt, insbesondere Änderungen an der
Homepage oder deren Inhalte, Einbindung von
Linkpartnerschaften, Eintragung von Betriebe im Rahmen des
Schadenservices oder Einbindung von Partner im Rahmen des
Services „50 PLUS“. Dies gilt auch für sämtliche
Programmierungen, die hier nicht namentlich aufgeführt sind,
weil sie beispielsweise nachträglich in das acteam-System
eingefügt wurden.
5.6 Mit der Zahlung der
Monatsgebühren werden ausschließlich die Änderungen an den
acteam-Produkten abgegolten, die sich auf sämtliche
Kundenaccounts beziehen. Hierzu zählen insbesondere
Akutalisierungen, Ergänzungen und Erweiterungen von Teilen oder
des kompletten acteam-Systems, aber auch neue Texte, Sparten,
Flash-Animationen und sonstige Programmierungen, die für alle
acteam-Kunden gelten und nicht aufgrund besonders umfangreicher
Programmierungen in der Preisliste gesondert aufgeführt
sind.
Als Formel für die Punkte
5.5 + 5.6 gilt: Sämtliche Änderungen an einem vom
Kunden genutzten acteam-Produkt, für die ein acteam-Kunde aktiv
werden muss, um die gewollte Änderung herbei zu führen und die
ausschließlich die eigene Homepage des Kunden betreffen, sind
kostenpflichtig.
5.7 Änderungen von max. 5 Minuten
Dauer (sog. Bagatelländerungen) und max. 1 x im Monat im Rahmen
der Monatsgebühr abgegolten. Übertragungen auf den Folgemonat
sind nicht möglich.
Änderungen über 5 Minuten werden
bis 15 Minuten pauschal mit 15 Minuten gerechnet, da die zu
erledigenden Aufgaben zuzüglich Rechnungsstellung diesen
kalkulatorischen Pauschalaufwand bedürfen. Ab einem Zeitaufwand
von 15 Minuten werden alle Arbeiten nach Minuten
abgerechnet.
5.8 Jede Zahlung unseres Kunden
dürfen wir zunächst auf die älteste Schuld des Kunden, soweit
bezüglich einer älteren Schuld bereits Kosten und/oder Zinsen
entstanden sind, zunächst auf die Kosten und dann auf die
Zinsen verrechnen.
Dies gilt nicht bei
anderslautender Zahlungsvereinbarung mit dem
Kunden.
5.9 Der Kunde kommt in Verzug,
wenn er bei einer Abbuchung der Zahlung gleich welchen Grundes
widerspricht, bei Warenlieferung per Nachnahme die
Annahme verweigert oder im Fall der Vorkasse oder Lieferung
gegen Rechnung die von ihm geschuldete Zahlung trotz Mahnung
ganz oder teilweise nicht leistet. Ab Verzugseintritt sind wir
berechtigt, Zinsen in Höhe von 6 % über dem jeweils geltenden
Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen, sofern
wir nicht einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren
Schaden nachweist.
5.10 Sofern der Abbuchung einer
berechtigten Zahlung, sei es eine einmalige oder eine
wiederholte Zahlung, widersprochen und/oder der abgebuchte
Betrag dem acteam-Bankkonto rückbelastet wird (z. B. wegen
Nichtdeckung oder falscher Angaben), wird für die
Rücklastgebühr und dem zusätzlichen Arbeitsaufwand eine
Bearbeitungsgebühr von jeweils 10,00 Euro
fällig.
5.11 Im Fall des Zahlungsverzuges
des Kunden sind wir berechtigt, von diesem die an den Kunden
gelieferte Ware nach Ablauf einer gem. § 323 BGB gesetzten
angemessenen Frist heraus zu verlangen bzw. die geschuldete
Leistung zu unterbrechen oder gänzlich zu
stornieren.
5.12 Zahlungsverzug für Einmal-,
Monats- oder Jahresgebühren entsteht dann, wenn der
Einmalzahlung widersprochen bzw. sie wegen Kontounterdeckung
nicht eingelöst wird oder automatisch dann, wenn der Kunde drei
Monatsgebühren schuldig bleibt bzw. eine Jahresgebühr mehr als
3 Monate ab Fälligkeit nicht gezahlt wurde.
5.13 In jedem Fall ist acteam dann
befugt, eine zur Verfügung gestellte Leistung ohne weitere
Information des Kunden zu sperren und erst dann wieder zu
aktivieren, wenn die Schuld vollständig beglichen
wurde.
§ 6. Bereitstellung von
Unterlagen
6 .1 Für die frühzeitige, einwandfreie und
urheberrechtlich unbedenkliche Lieferung der zur
Webseitenerstellung bzw. Produktion benötigten Unterlagen
(Schriften, Grafik-Dateien, Fotografien, Zeichnungen,
html-Dateien, Firmenlogo, Links o.ä.) ist der Kunde alleinig
verantwortlich. Die Anlieferung hat grundsätzlich nach Vorgaben
von acteam zu erfolgen. Verbindliche Liefertermine und
Abwicklungszeiträume treten erst mit dem Tag in Kraft, an dem
die Unterlagen bei acteam eingehen.
6 .2 Entsprechen die von Kunden
gelieferten Unterlagen nicht den von ihm angegebenen Vorgaben,
ist der Kunde verpflichtet, die korrekten Unterlagen
nachzureichen. Bei kleinen Abweichungen von den Vorgaben kann
nach Absprache mit dem Kunden acteam die Unterlagen für die
erforderlichen Arbeiten verändern.
6.3 Ist der Kunde nicht in der
Lage, erforderliche Unterlagen nach den Vorgaben von acteam zu
erbringen, können qualitative Einbußen entstehen, die nicht von
acteam zu verantworten sind.
6.4 Druckvorstufen (digitaler
Korrekturabzug) werden via Email versandt und sind vom Kunden
umgehend zu prüfen. Acteam berücksichtigt alle Korrekturen, die
innerhalb einer gesetzten Frist schriftlich eintreffen. Treffen
vor Ablauf der Frist keine Korrekturwünsche ein, gilt die
Druckvorstufe damit als vom Auftraggeber freigegeben.
Nachträgliche Änderungen bedürfen ebenfalls der Schriftform und
werden separat nach Zeitaufwand in Rechnung
gestellt.
6.5. Sämtliche Vector-Dateien
werden in kurvengewandelten Daten geliefert. Quelldateien
können gegen Aufpreis erworben werden.
6.6. Die Gefahr eventueller
Druckfehler geht nach Freigabe der Druckvorstufe an den
Auftraggeber über.
§ 7. Gewährleistung des
Auftraggebers
7 .1 acteam übernimmt in keinem
Fall die Gewähr für die vom Kunden angestrebten
Verwendungszwecke. Alleinig der Kunde ist verantwortlich für
die Eignung der von ihm erbrachten Leistungen für seine Zwecke.
Im Zweifelsfall muß der Kunde die Eignung anhand von Tests
überprüfen.
7.2 Der Kunde sichert mit der
Auftragsvergabe zu, jegliche Rechte Dritter nicht zu
verletzten. Weiterhin verpflichtet sich der Kunde, acteam von
allen wettbewerbsrechtlichen, namens- und markenrechtlichen
Ansprüchen Dritter freizustellen.
7.3 Nach Übergabe der Arbeiten
trägt der Kunde die alleinige, ausschließliche Verantwortung
und Haftung. Die von acteam erbrachten Dienstleistungen werden
nach besten Wissen und Gewissen erbracht, müssen jedoch im
Zweifelsfall vom Kunden marken- oder urheberrechtlich überprüft
werden.
7.4 Einzig für die von acteam
selbst erbrachten und erarbeiteten Fachinformationen sowie für
die Bereitstellung aller Grundlagen und Programmierungen, die
für eine rechtlich einwandfreie Nutzung der acteam-Produkte
erforderlich sind, haftet acteam bei grober Fahrlässigkeit und
einem gleichzeitigen, nachweislichen Schaden.
7.5 acteam kann keine
Gewährleistung auf druck- und dateitechnische Farbabweichungen
übernehmen. Insbesondere zwischen Hexcolorwerten sowie RGB und
CMYK-Daten können Farbunterschiede sowohl am Monitor, als auch
bei Druckergebnissen vorkommen.
§ 8. Eigentumsvorbehalt
& Nutzungsrechte
8.1 Die von acteam erbrachten Dienstleistungen
bleiben auch bei vollständigen Erfüllung aller
Verbindlichkeiten des Kunden aus diesem Vertragsverhältnis
Eigentum von acteam interNETional GmbH.
8.2 Alle von acteam erstellten
Arbeiten unterliegen dem gesetzlichen Urheberrecht. Der Kunde
erwirbt die zeitlich und räumlich uneingeschränkten
Nutzungsrechte an diesen Arbeiten für die Vertragslaufzeit auf
beliebig vielen eigenen URL, die der Kunde auf eigenen Namen
und für das eigene Unternehmen betreibt. Eine Weiterveräußerung
an oder Duldung der Nutzung der acteam-Inhalte durch Dritte ist
nicht gestattet.
8.3. acteam sichert zu, dass die
individuell für einen Kunden erstellten Materialien im Ganzen
kein weiteres Mal veräußert werden, jedoch können grafische
Elemente oder Bilder in anderer Form und auf anderen Homepages
Verwendung finden.
8.4 Die dem Auftragnehmer
eingeräumten Nutzungsrechte dürfen nur mit ausdrücklicher
Zustimmung von acteam an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich
übertragen werden. Im Falle eines Unternehmensverkaufs gehen
Rechte und Pflichten auf den Käufer über.
8.5 Urheberrechtlich geschützte
Leistungen dürfen weder im Original noch in der Reproduktion
ohne Genehmigung des Urhebers verändert werden.
8.6 Nach Übergabe sämtlicher
Nutzungsrechte an den Kunden ist acteam berechtigt, die
erbrachte Leistung in seinem Referenzkatalog mit
aufzunehmen.
§ 9
Gerichtsstand
9.1 Auf alle Verträge mit acteam interNETional
GmbH ist Deutsches Recht anwendbar. Gerichtsstand für alle
entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist die Stadt
Kiel.
§ 10
Schlussbestimmungen
10 .1 Sollten diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht
Vertragsbestandteil geworden oder (teil-)unwirksam sein, so
bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Ergänzend gelten
insoweit die gesetzlichen Vorschriften, wenn sich die
Vertragsparteien nicht gesondert individuell nachträglich
vereinbaren. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des
UN-Kaufrechtes.

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