Maschinen-Betriebsunterbrechungs-Versicherung (AMBUB)Warum eine Maschinen-Betriebsunterbrechungs-Versicherung?Maschinen erfüllen einen wesentlichen Anteil an der Produktion. Manche Maschinen sind sog. "Engpaßmaschinen", deren längerer Ausfall existenzbedrohende Auswirkungen auf den Betrieb haben können. Die Folgen sind:
Mögliche Industriebranchen für eine BU-Versicherung
Sachschaden / Versicherte GefahrenSachschaden ist, wie in der Maschinen-Versicherung nach AMB, die unvorhergesehen und plötzlich eintretende Zerstörung oder Beschädigung einer versicherten Sache, z. B. durch:
Nicht versicherte GefahrenNicht versichert sind Schäden durch:
UnterbrechungsschadenEntschädigung wird geleistet für Betriebsgewinn und fortlaufende Kosten in dem versicherten Betrieb, die der Versicherungsnehmer nicht erwirtschafteten kann, weil der frühere Zustand einer beschädigten Sache wiederhergestellt oder eine zerstörte Sache durch eine gleichartige ersetzt werden muß. Neben dem Betriebsgewinn sind alle in dem versicherten Betrieb entstehenden Kosten, soweit sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind, versichert. Die versicherten Kosten sind im wesentlichen
Der Unterbrechungsschaden wird nur ersetzt, soweit er innerhalb der Haftzeit entstanden ist. Ausgeschlossen sind Kosten für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (Energiekosten) sowie für bezogene Waren, da sie im Falle einer Unterbrechung eingespart werden. SelbstbehaltEs wird ein zeitlicher Selbstbehalt vereinbart. Der auf den vereinbarten zeitlichen Selbstbehalt entfallende Anteil wird von der Entschädigungsleistung abgezogen. VersicherungssummeMaßgeblich ist die auf das Geschäftsjahr abgestellte Summe für Betriebsgewinn und Kosten. Versicherungssumme sind die nicht erwirtschafteten fortlaufenden Kosten und der Betriebsgewinn, auf 12 Monate abgestellt. SummenermittlungZur Berechnung der Versicherungssumme werden die kalkulierten Stundensätze der zu versichernden Maschinen herangezogen. Diese werden mit der Anzahl der Fertigungsstunden multipliziert. Beispiel:
VersicherungsbedingungenAllgemeine Maschinen-Betriebsunterbrechungs- Versicherungsbedingungen (AMBUB) - Fassung Dezember 1986. Klausel 030 zu den AMBUB Wichtig: Gültigkeit haben ausschließlich die jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen. © 2021 alle Rechte vorbehalten beim Betreiber bzw. Inhaber dieser Domain
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