Ambulant |
Gesetzliche Krankenkasse |
Private Krankenversicherung (exemplarisch) |
Arztkosten |
100 % bei Behandlung durch zugelassene Kassenärzte. |
100 % als Privatpatient mit Erstattung im Rahmen der Höchstsätze der Gebührenordnungen für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ). |
Krankentagegeld |
Ab 2006 sollen die Versicherten das Krankentagegeld allein mit einem Sonderbeitragssatz von 0,5 Prozent finanzieren. Bisher haben Arbeitgeber und Mitglieder das Krankengeld zusammen mit jeweils 0,25 Prozent Beitragssatzpunkten finanziert. |
Zahlung von Krankentagegeld entsprechend der vereinbarten Höhe. |
Heilpraktiker |
Keine Leistung |
z.B. 80 % aus bis 2.500 Euro im Rahmen der GebüH |
Arzneimittel |
Kosten für Arzneimittel, die nicht verschreibungspflichtig snd, werden nicht mehr von den Krankenkassen erstattet. Ab 01.01.2004 sind eine Reihe von Änderungen bei den Zuzahlungen in Kraft getreten. Grundsätzlich wird bei vielen Leistungen eine prozentuale Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten erhoben. Neue Belastungsgrenzen sollen vor einer finanziellen Überforderung schützen. |
100 % der durch den Arzt verordneten und aus der Apotheke bezogenen Arzneimittel |
Hilfsmittel |
100 % in einfacher Ausführung. Für bestimmte Hilfsmittel Festbeträge. Keine Zuzahlungen bei großen Hilfsmitteln (Rollstuhl, Krankenbett, Gehhilfen). Zuzahlungen 20 % bei Bandagen, Einlagen, Kompressionsstrümpfen. |
100 % Erstattung. Ggf. Zusage vom Versicherer einholen |
Sehhilfen |
Seit dem 01. Januar 2004 werden von den Krankenkassen keine Kosten für Brillen und andere Sehhilfen mehr übernommen. Sie beteiligen sich nur noch bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren und bei schwer sehbehinderten Menschen. |
100 % bis z.B. 125 Euro alle 2 Jahre. Bei Kindern u.U. auch vorher, wenn sich die Sehschärfe verändert hat. Gestell, Gläser und Kontaktlinsen frei wählbar. |
Heilmittel (z.B. Massagen, Krankengym.) |
100 % abzüglich 15 % Eigenbeteiligung. Unterliegen der Budgetierung |
100 % Erstattung. Keine Einschränkung |
Schutzimpfungen |
100 % für Impfungen, die dem Impfkalender des Bundesgesundheitsamtes entsprechen |
100 % für Impfungen, die dem Impfkalender des Bundesgesundheitsamtes entsprechen |
Vorsorge- untersuchungen |
100 % im Rahmen vorgeschriebener Programme und altersabhängig. Gesetzliche Krankenkassen können seit 1.4.04 Bonusmodelle anbieten. Dadurch soll ein gesundheitsbewusstes Verhalten belohnt werden. |
100 % für alle zur Früherkennung von Krankheiten notwendigen Vorsorgeuntersucherungen |
Psychotherapie |
100 % bei Psychotherapeuten mit Kassenzulassung. Z. T. begrenzte Zuschüsse. Vorherige Zusage erforderlich. |
100 % für z.B. 25 Sitzungen. Behandlung z.T. auch durch einen Arzt oder approbierten Dipl. Psychologen. Vorherige Zusage erforderlich. |
Transportkosten |
100 % bei Notfällen oder zur ambulanten Behandlung wenn dadurch ein Krankenhausaufenthalt vermieden wird. Seit dem 1.1.2004 werden Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung grundsätzlich nicht mehr von den Krankenkassen übernommen. Es gibt jedoch Ausnahmeregelungen in besonderen Fällen. |
100 % bei Notfällen zum Arzt oder Krankenhaus. 100 % bei Dialyse, Strahlen- oder Chemotherapie. Keine Zuzahlung. |
Ambulante Kur |
100 % Arztkosten und Anwendung abzüglich Eigenanteil. 15 % je Anwendung. Zuschuss 9,-- Euro pro Tag. Anspruch für 3 Wochen innerhalb von 4 Jahren. |
100 % Arztkosten, Kurplan und Anwendungen. Kein Zuschuß aber auch keine Zuzahlungen. Anspruch für z. .B. 3 Wochen innerhalb von 3 Jahren. |
stationär |
Gesetzliche Krankenkasse |
Private Krankenversicherung (exemplarisch) |
Unterbringung |
100 % Regelleistung im Mehrbettzimmer. Nur in zugelassenen Krankenhäusern. Eigenbeteiligung: 9,-- Euro / je Tag für max. 14 Tage im Jahr. |
100 % Regelleistung.100 % Kosten des Ein-/ oder Zweibettzimmers. Freie Wahl des Krankenhauses. Keine Zuzahlung. Kein Selbstbehalt. |
Arztkosten |
100 % bei Behandlung durch den diensthabenden Arzt oder kassenzugelassenen Belegarzt. |
100 % für privatärztliche Behandlung bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, nach vorheriger Zusage auch darüber. |
Ersatzkranken- haustagegeld |
Keine Leistung |
20,-- bis 60,-- Euro täglich bei Nichtinanspruchnahme der Wahlleistungen. |
Transportkosten |
100 % bei medizinischer Notwendigkeit. Eigenbeteiligung pro Fahrt 13,-- Euro |
100 % bei medizinischer Notwendigkeit zum / vom nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus.Meist keine Km-Begrenzung oder bis 100 km. Keine Zuzahlung. Teilweise medizinisch notwendiger Auslandsrücktransport zu 100 %. |
Stationäre Kur |
100 % für ärztliche Leistung, Anwendung, Unterkunft und Verpflegung bis zu 3 Wochen innerhalb von 4 Jahren. Zuzahlung 9,-- Euro pro Tag. |
100 % Arztkosten, Kurplan und Anwendungen. Kein Zuschuss aber auch keine Zuzahlungen. Anspruch für z. B. 3 Wochen oder bis 500,-- Euro innerhalb von 3 Jahren. Teilweise bis 20 Euro täglich, max. 28 Tage. |
Zahn |
Gesetzliche Krankenkasse |
Private Krankenversicherung (exemplarisch) |
Zahnbehandlung |
100 % für Zahnbehandlungskosten. Füllungen in einfacher Ausfertigung, meist Amalgam. Paradontosebehandlung |
100 % für Zahnbehandlungskosten. Füllungen in einfacher Ausfertigung, meist Amalgam. Paradontosebehandlung. |
Zahnersatz |
Bisher bekamen Versicherte einen prozentualen Zuschuss zu den tatsächlich vom Zahnarzt im Heil- und Kostenplan veranschlagten Beträgen. Ab Jahresbeginn 2005 werden diese prozentualen Zuschüsse durch Festzuschüsse ersetzt, die sich nach dem jeweiligen zahnärztlichen Befund richten |
z.B. 75 - 100 % Erstattung ohne Einschränkung auf ein bestimmtes Material oder eine bestimmte Versorgung (bei 100 % mit Höchstgrenzen je Kalenderjahr). |
Inlay |
Keine Leistung |
80 - 100 % Erstattung (je nach Tarif) |
Implantat |
Keine Leistung |
80 - 100 % Erstattung |
Kieferorthopädie |
Zunächst 80 %, nach Abschluß der Behandlung 100 %. Bei zweitem Kind ist die Vorab-Erstattung 90 %. Nur bis zum 18. Lebensjahr. |
z.B. 80 % Erstattung. Unabhängig vom Alter. |
Zahnstaffel |
Keine Summenbegrenzung |
Höchstsummen während der ersten Versicherungsjahre. Gilt nur für Zahnersatz und Kieferortopädie. Entfällt bei Unfall. |
Kosten- voranschlag |
Heil- und Kostenplan muß von der Kasse genehmigt werden. Generell erforderlich. |
Ab zu erwartendem Rechnungsbetrag von 1.500 Euro erforderlich. |
Sonstiges |
Gesetzliche Krankenkasse |
Private Krankenversicherung (exemplarisch) |
Ausland (Geltungsbereich) |
Deutschland, sowie in Ländern mit denen ein Sozialversicherungs- abkommen besteht (u.a. EU-Länder). Keine Übernahme, wenn sich der Versicherte zur Behandlung ins Ausland begibt. |
Europa zeitlich unbegrenzt. Außerhalb Europas 3 Monate. Verlängerung möglich. 300 Euro je Verweiltag, wenn sich der VN zur Behandlung ins Ausland begibt. |
Rücktransport |
Keine Leistung |
100 % Erstattung bis z. B. 10.000 Euro |
Selbstbeteiligung |
Keine generelle SB, jedoch diverse Zuzahlungen. |
Je nach Tarif: 0,-- , 300,-- , 600,-- , 1.200,-- Euro und höher. Keine SB bei stationärer Behandlung. |
Optionsrecht |
Nicht erforderlich |
Nicht erforderlich bei optimalem Volltarif |
Krankentagegeld |
70 % des Bruttogehaltes, max. jedoch 90 % vom Nettogehalt. Höchsttagessatz im Jahr 2001 ist 78,75 Euro/ brutto. Abzüglich SV-Beiträge: RV 9,75 % (2003) ALV 3,25 % PV 0,85 % = 13,85 % Dauer max. 78 Wochen. |
100 % des vereinbarten Tagesgeldsatzes nach Ablauf der Karenzzeit. Versicherbar ist das tatsächliche Nettoeinkommen + des KV-Beitrages + des evtl. freiwilligen RV-Beitrages. Keine Zeitbeschränkung. |
Beitragsrückerstattung |
Keine Rückerstattung |
je nach Tarif und Gesellschaft für den Abulant- und Zahntarif nach leistungsfreien Jahren bis zu 6 Monatsbeiträge. Auch bei anderen Tarifen möglich. |