Bauleistungs-Versicherung (ABU)Versicherte SachenVersichert sind gemäß Versicherungsschein alle
Nicht versicherte SachenNicht versichert sind:
Versicherte GefahrenVersicherte Gefahren sind unvorhergesehe Beschädigungen oder Zerstörungen der versicherten Sachen z. B. durch
Sofern besonders beantragt
Nicht versicherte GefahrenEntschädigung wird nicht geleistet für
Umfang der EntschädigungDer Versicherer leistet Entschädigung in Höhe der Kosten, die aufgewendet werden müssen, um die Schadenstätte aufzuräumen und einen Zustand wiederherzustellen, der dem Zustand unmittelbar vor Eintritt des Schaden technisch gleichwertig ist. Bei einem Totalschaden an Hilfsbauten und Bauhilfsstoffen leistet der Versicherer für das Material nur Zeitwertentschädigung. Die Entschädigungsleistung wird um den vereinbarten Selbstbehalt gekürzt. SelbstbehaltDie Entschädigung wird um den vereinbarten Selbstbehalt gekürzt. VersicherungssummeVersicherungssumme ist die vertragliche Bausumme einschließlich eigener Lieferungen des Unternehmers zzgl. Neuwert der vom Auftraggeber gelieferten Baustoffe und Bauteile zzgl. Neuwert der Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe. VersicherungsbedingungenAllgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung von Unternehmerleistungen (ABU) und ggf. Klauseln zu den ABU. Klausel 50 ist grundsätzlich zu vereinbaren. Die Mitversicherung des Auftraggeberinteresses über Klausel 64 bzw. Klausel 65 möglich. Wichtig: Gültigkeit haben ausschließlich die jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen. © 2021 alle Rechte vorbehalten beim Betreiber bzw. Inhaber dieser Domain
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