Schadenanzeige ausfüllen und einreichen
- Den Ist-Zustand (Sachschaden und BU-Schaden) so weit und so genau wie möglich feststellen. Den BU-Schaden so gering wie mgölich halten.
- Die Weisungen des Versicherers befolgen und abgesprochene Schadenminderungsmaßnahmen einleiten. Falls notwendig, eine sofortige Besprechung mit dem Versicherer ggf. vor Ort arrangieren.
Maßnahmen im Unterbrechungszeitraum
- regelmäßige Ablaufdiagramm-Kontrolle, Abweichungen dokumentieren
- bei Verzögerungen Gegenmaßnahmen entwickeln, Versicherer und Beteiligte informieren
- Belege sammeln und sortieren
- angemessene akontozahlung vereinbaren
- Reparaturende und BU-Schadenende anzeigen
Schadenminderungsmaßnahmen
Nach Absprache mit dem Versicherer sind folgende Schadenminderungsmaßnahmen möglich:
- Sonderschichten bei Reparatur
- provisorische Reparatur
- Bypasse
- Leihmaschinen
- Zukauf von Zwischenprodukten
- neue Maschinen (falls schneller als Reparatur)
- Vorgriff auf das Saisonlager mit anschließender Wiederauffüllung
- Sonderschichten nach Reparaturende
Weitere Maßnahmen nach Abstimmung und evtl. Unterstützung durch den Versicherer
- Sachschadenreparatur-Zeitplan optimieren
- alternative Schadenminderungsmaßnahmen entwickeln, durchrechnen, abwägen und evtl. Einleiten
- Ablaufdiagramm für Sachschadenreparatur und Schadenminderungsmaßnahmen erstellen, Zuständigkeiten festlegen, Koordinatoren bestimmen
- Abstimmung mit dem Maschinenversicherer
- Information an den Kunden und Lieferanten über Liefer- bzw. Abnahmefähigkeit und Terminverschiebungen