Kfz-FlottenversicherungKraftfahrzeug-Versicherungen![]() Über 4.000.000 Verkehrsunfälle ereignen sich jährlich in der Bundesrepublik Deutschland - zum Glück meist glimpflich. Aber bei etwa jedem zehnten Unfall werden Personen verletzt. Mehr als 11.000 Verkehrstote und etwa 500.000 Verletzte pro Jahr sind die erschreckende Folge des Geschehens auf deutschen Straßen. Wenn man der Statistik glauben soll, so meldet jeder Autofahrer etwa alle 10 Jahre einen Schaden. Dabei stellt sich meist heraus, dass nur die wenigsten über ihre Rechte und Pflichten gegenüber der Autohaftpflichtversicherung so gut Bescheid wissen, dass sie ihre Ansprüche lückenlos geltend machen können - sei es gegenüber dem Unfallgegner oder auch gegenüber dem eigenen Fahrzeugversicherer. Kraftfahrt-Haftpflicht![]() Die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Das Gesetz schreibt vor, dass der Halter eines Kraftfahrzeuges, welches am öffentlichen Verkehr teilnimmt, haftpflichtversichert sein muss. Diese Regelung dient der Entschädigung berechtigter Forderungen von Unfallgeschädigten, aber auch der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Bei der Zulassung des Kraftfahrzeugs muss der Versicherungsnachweis erbracht werden. Papiere für die Zulassung von Kraftfahrzeugen:
Gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme:
Mietwagen im AuslandVorsicht Risiko: Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung sind in südeuropäischen Ländern gering. In Spanien stehen beispielsweise pro Verletztem lediglich 330.000,- € zur Verfügung - eine bei einem schweren Unfall völlig ungenügende Summe. Dies gilt besonders dann, wenn aufwendige Rehabilitationsmaßnahmen nötig werden. Hat der Mietwagenfahrer den Unfall verursacht, kann das seine Existenz in Frage stellen: Bei unzureichender Mindestdeckungssumme haftet der Unfallverursacher für die Begleichung des Schadens mit seinem Privatvermögen - im Extremfall bis hin zum Existenzminimum. Wer vorbeugen will, sollte höhere Deckungssummen vereinbaren. Schutz bietet auch die sogenannte "Mallorca-Police". Sie gilt außerhalb deutscher Grenzen in ganz Europa und bietet Versicherungsschutz in Höhe der deutschen Mindestdeckung. Versicherungsschutz besteht jeweils ab der Anmietung für maximal einen Monat. Übrigens: Einige Kfz-Haftpflichtversicherungen enthalten die "Mallorca-Police" im Grundpreis! Fahrzeug-Vollversicherung (Vollkasko)Warum Vollkasko-Versicherung? Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für den Schaden des Unfallgegners auf, aber nicht für den am eigenen Fahrzeug. Außerdem kann es passieren, dass Kraftfahrzeuge am Straßenrand oder auf dem Parkplatz "Opfer" von Sachbeschädigung werden. Um hier vorzubeugen, empfiehlt sich eine Vollkasko-Versicherung. Was ist versichert? Die Beschädigung, die Zerstörung und der Verlust des Fahrzeuges sowie seiner unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigten Teile, und zwar
Fahrzeug-Teilversicherung (Teilkasko)Was ist versichert? Die Beschädigung, die Zerstörung und der Verlust des Fahrzeuges und seiner unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigten Teile, und zwar
Gewerbliche Kraftfahrtversicherungen Kraftfahrt-Flotten![]() Katalog der möglichen Sondervereinbarungen:
Gerade in diesem Bereich gibt es eine solche Vielfalt an Gestaltungsmöglichkeiten, dass nur ein Versicherungsprofi den Markt überschaut. Optimale Unterlagen für die Entscheidungsfindung
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