GemeinschaftspraxisErläuterung zum Begriff GemeinschaftspraxisDie Gemeinschaftspraxis ist ein Zusammenschluss von Ärzten gleicher oder verschiedener Fachrichtungen zur gemeinsamen Ausübung des Berufes. Mehrere Ärzte behandeln in gemeinsamen Räumen mit gemeinsamer Praxiseinrichtung und medizintechnischer Ausrüstung einen gemeinsamen Patientenstamm. Gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung besteht ein einheitlicher Abrechnungsträger. Die Chipkarte des Patienten wird lediglich einmal eingelesen. © 2021 alle Rechte vorbehalten beim Betreiber bzw. Inhaber dieser Domain
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