Riester für Mini-JobberAuch Mini-Jobber können mit staatlichem Zuschuss zur Riester-Rente rechnen![]() Üben Sie eine geringfügige Beschäftigung ("Mini-Job") aus und verdienen im Monat weniger als 400 Euro, dann sind Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei. Aus eben diesem Grund haben Sie grundsätzlich keinen Anspruch auf die staatliche Förderung bei der privaten Altersvorsorge, der sog. "Riester"-Förderung. Wenn Sie einen der folgenden zwei Punkte erfüllen, dann haben Sie dennoch auch dann Anspruch auf Rieser-Förderung, wenn
Wer sich als Mini-Jobber etwas Geld hinzuverdient, hat aufgrund seines geringen Einkommens wenig Möglichkeiten einer zusätzlichen Altersversorgung. Die Pauschalbeiträge des Arbeitsgebers in Höhe von 15 % schaffen keine nennenswerte Rentenansprüche. Wer ein ganzes Jahr als Mini-Jobber arbeitet und angenommene 400 € dazu verdient, erarbeitet sich gerade mal einen monatlichen Rentenanspruch von 3,16 € (West) bzw. 2,78 € (Ost). Im Haushaltsbereich ist es sogar noch weniger, weil nur ein Pauschalbeitrag von 5 % eingezahlt wird. Hier beträgt die spätere Monatsrente gerade mal 1,07 €. Um eine zusätzliche Altersversorgung aufzubauen, haben auch geringfügig Beschäftigte eine Möglichkeit: Die Minijobrente. Dabei wird dem Beschäftigten die Möglichkeit geboten, ohne finanziellen Aufwand und ohne Einkommenseinbuße eine Altersversorgung aufzubauen. Gleichzeitig können die vorgesehenen Vergünstigungen genutzt werden. Und das funktioniert wie folgt: Als geringfügig Beschäftigter vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine geringe Arbeitszeiterhöhung. Im Gegenzug zahlt Ihr Arbeitgeber statt der (ggf. schädlichen) Lohnerhöhung einen Rentenbeitrag in die betriebliche Altersversorgung ein. Zur Wahl steht eine Direktversicherung oder eine Unterstützungskasse. Sie zahlen also kein Geld, sondern bringen mehr Arbeitszeit ein. Damit bringt die zusätzliche Altersvorsorge keine Einkommenseinbußen und kommt zudem den Wünschen vieler Mitarbeiter entgegen, etwas mehr arbeiten zu können, ohne gleichzeitig den Status der Sozialversicherungsfreiheit zu verlieren.
Wichtig ist, dass diese Altersversorgung pfändungs- und Hartz IV-sicher ist. Zudem müssen die Minijobber keine Steuern und Sozialabgaben auf den Arbeitgeber-Beitrag zur Minijobrente bezahlen. Welche Riester-Förderung steht Ihnen zu?Der Staat fördert Ihre Beiträge zur privaten Altersvorsorge mit der Altersvorsorgezulage und ggf. einem ergänzenden Sonderausgabenabzug ("Riester-Förderung"). Seit dem 1. Januar 2008 gelten folgende Förderregeln:
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