Direktzusage (Pensionszusage)Mit interessanten Effekten für den UnternehmerBei einer Direktzusage macht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die feste Zusage, ihm
entweder einmalig einen feststehenden Betrag oder eine lebenslange Rente zu zahlen. Mit der Direktzusage räumt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf diese Leistungen ein. Träger und Beitragszahler der Direktzusage ist der Arbeitgeber. Er gibt seinem Mitarbeiter eine Direktzusage über die vereinbarten Versorgungsleistungen im Alter, bei Tod oder bei Arbeitsunfähigkeit. Weil vor allem bei unerwarteter Arbeitsunfähigkeit bzw. Tod hier erhebliche Belastungen auf den Arbeitgeber zukommen können, wird die Pensionszusage grundsätzlich über einen Investmentfonds oder eine Lebensversicherung rückgedeckt. Die Direktzusage im Überblick![]() Die Lösung für Gesellschafter- Für den Arbeitgeber handelt es sich dabei um eine Verpflichtung, die er jährlich zum Stichtag in seiner Bilanz ausweisen muß. Deswegen werden in der Anwartschaftsphase bereits Pensionsrückstellungen gebildet. Die jährlichen Zuführungen zu den Rückstellungen mindern das Ergebnis des Unternehmens. Eingesparte Ertragssteuern, die auf die genannte Weise die Liquidität des Unternehmens erhöhen, können der Finanzierung der eingegangenen Versorgungsverpflichtungen dienen. Hierzu eignen sich insbesondere Lebensversicherungen und/oder Investmentfonds, die auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen werden. Durch die Unternehmensteuerreform kommt einer Ausfinanzierung durch Aktienfonds (nach deutschem Recht) eine besondere Bedeutung zu, da Kursgewinne und Dividendenzahlungen steuerfrei vereinnahmt werden können. Ihre Vorteile auf einen Blick:
Steuerliche Rahmenbedingungen:
© 2021 alle Rechte vorbehalten beim Betreiber bzw. Inhaber dieser Domain
|
Mehr zum Thema Direktzusage
|