§ 17 AgentenvollmachtEin Agent des Versicherers ist nur dann bevollmächtigt, Anzeigen und Erklärungen des Versicherungsnehmers entgegenzunehmen, wenn er den Versicherungsvertrag vermittelt hat oder laufend betreut. © 2019 alle Rechte vorbehalten beim Betreiber bzw. Inhaber dieser Domain
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