Die Höchstleistung des Versicherers, auch wenn mehrere Anspruchsteller geschädigt sind, beträgt je Schadenereignis € 1.250.000,-.
Die durch ein Ereignis mehreren Anspruchstellen entstandenen Schäden werden unabhängig von der Anzahl der Anspruchsteller und der Verkehrsverträge anteilmäßig im Verhältnis ihrer Ansprüche ersetzt, wenn sie zusammen die Grenze der Versicherungsleistung übersteigen, jedoch für konkurrierende Ansprüche aus positiver Forderungsverletzung oder unerlaubter Handlung, auch wenn mehrere Anspruchsteller geschädigt sind, je Schadenereignis € 500.000,--.