Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Versicherung der Frachtführer-Haftung (AVB Frachtführer 1998)(Fassung Oktober 1998)9. ObliegenheitsverletzungenVerletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit so ist der Versicherer nach Maßgabe der §§ 6, 62 VVG leistungsfrei. Abweichend von § 6 Abs. 1 Satz 3 VVG bleibt der Versicherer wegen Verletzung einer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllenden Obliegenheit auch dann leistungsfrei, wenn er von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht. Der Versicherer ist berechtigt, gegen den Versicherungsnehmer Rückgriff zu nehmen, wenn
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