Sonderbedingungen für die gleitende Neuwertversicherung (SGlN 88)Zur Versicherung von Gebäuden zum Gleitenden Neuwert gelten zwecks Anpassung an Kostenänderungen im Bauwesen folgende Abweichungen von den Allgemeinen Versicherungsbedingungen:§ 1 Versicherungssumme 1914; Versicherungswert 1914§ 2 Entschädigungsberechnung; Unterversicherung§ 3 Prämienberechnung§ 4 Sachverständigenverfahren§ 5 Kündigung© 2021 alle Rechte vorbehalten beim Betreiber bzw. Inhaber dieser Domain
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