Bausteinvorsorge

zurück senden drucken

"Sicherheit vor Sorge"

Wie haben Sie Ihre persönliche Vorsorge geplant. . .

  • Oft sieht die soziale Absicherung wie ein Kinder-Baukasten aus: Bunt durcheinandergewürfelt.
  • Wie bei einem Baukasten haben viele ohne Konzept Versicherungen abgeschlossen oder Kapital als Rücklage für's Alter gebildet.
  • Viele denken: Es wird schon gutgehen, da fällt nichts um.....

. . . und können böse Überraschungen vermeiden?

  • Wo liegen die Risiken und wo der Bedarf?
  • Was habe ich monatlich zur Verfügung und wo kann ich einsparen?
  • Wie steht es mit den wirtschaftlichen und finanziellen Risiken in der Zukunft?
  • Wie kann meine Vorsorge planvoll gemanagt werden?

Diese Fragen beantworten wir Ihnen mit der

Bausteinvorsorge - Sicherheit vor Sorge


Mit Bausteinvorsorge-Ordner

Im Rahmen dieses Beratungskonzepts erstellen wir Ihnen eine Gesamtanalyse der notwendigen Absicherungen und ggf. Anlagemöglichkeiten.

In diesem Zusammenhang prüfen wir Ihren Versicherungsschutz auf notwendige Policen und deren Aktualität.

Sie erhalten anlässlich der Beratung den kostenlosen Bausteinvorsorge-Ordner, in den Ihre sämtlichen Unterlagen eingeordnet werden.

Gemeinsam mit Ihnen erstellen wir ein Beratungsprotokoll und gleichen den festgestellten Berarf mit den vorhandenen Versicherungen und Anlageformen ab.

Sie möchten mehr wissen?

Dann schauen Sie sich den folgenden Videobeitrag an, der die Bausteinvorsorge näher erläutert:

Beratung inklusive Bausteinvorsorge-Ordner erwünscht?

Dann senden Sie uns bitte das Kontaktformular zu und es meldet sich in Kürze jemand bei Ihnen!


Die Komponenten der Bausteinvorsorge

Die Bausteinvorsorge zeigt auf zwei Ebenen sowohl die gesetzliche Sozialversicherung mit den Bereichen:

  • Altersvorsorge
  • Krankenversicherung
  • Invaliditätsabsicherung
  • Hinterbliebenenschutz

als auch die darauf aufbauenden Produkte der privaten Versicherungswirtschaft, der betrieblichen Altersversorgung und möglicher Finanzprodukte der dritten Schicht (Altersvorsorge).

Sofern keine gesetzliche Sozialversicherung greift, wie es beispielsweise bei Selbstständigen oder Beamten zutrifft, fällt diese weg und es verbleibt nur der Bereich der freiwilligen gesetzlichen oder der kompletten privaten Vorsorge.

Altersversorgung

Für die meisten Ruheständler ist die gesetzliche Rente nach wie vor der zentrale Baustein. Praktisch jeder Angestellte, Arbeiter oder Auszubildende ist "Zwangsmitglied" in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Davon ausgenommen sind lediglich die Selbstständigen, die verkammerten Freiberufler (z. B. Ärzte, Anwälte, Architekten) und die meisten Organe von Kapitalgesellschaften (Vorstände, Geschäftsührer).

Aufgrund gesetzlicher Regelungen ist die Rentenleistung der Höhe nach oben begrenzt. Will man den gewohnten Lebensstandard auch im Ruhestand genießen, ist eine private Zusatzversorgung unerlässlich. Diese wiederum läßt sich meist mit weiteren Vorteilen wie Hinterbliebenenschutz, steuerlicher Vorteile, gesetzlicher Zuwendungen, betrieblicher Altersversorgung und Sparplänen jeder Art sinnvoll kombinieren.

In jedem Fall ist Analyse der notwendigen und sinnvollen Absicherung unerläßlich. Wir bieten Ihnen dazu eine kompetente Beratung an.

Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung ist ebenfalls Grundlage unseres sozialen Systems und verpflichtet die meisten Berufstätigen zum Eintritt. Seitdem die Beitragssätze per Gesetz für alle gesetzlichen Krankenkassen und Ersatzkassen verbindlich festgeschrieben sind, findet der Wettbewerb nur noch in etwa 5 % der Leistungen statt. Dieser Leistungsbereich ist noch variabel, während sämtliche restlichen Leistungen überall gleich sind.

Einheitsbeitrag und Einheitsleistungen bietet die private Krankenzusatzversicherung nicht - vielmehr individuellen Versicherungsschutz als Ergänzung. Oder eine private Krankenvollversicherung anstatt gesetzlicher Kassen. Sowohl die Leistungen als auch die Preise für die privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich erheblich. Daher ist ein Leistungsvergleich nur über eine umfassende Softwareanalyse möglich.

Welche Fallstricke da auf Sie warten können, finden Sie im folgenden Videobeitrag:


Arbeitskraftverlust

Die gesetzliche Invaliditätsabsicherung beschränkt sich im wesentlichen auf die

  • gesetzliche Unfallversicherung
  • Erwerbsminderungsrente

und wird nur in genau definierten Bereichen des Lebens gezahlt. In der Freizeit sind sowohl Berufstätige, Hausfrauen/-männer und auch Schüler und Studenten weitestgehend ohne gesetzlichen Versicherungsschutz.

Doch genau im Haushalt oder in der Freizeit, wo man am aktivsten ist, passieren die meisten Unfälle, für die Unfallschutz notwendig wäre.
Führen Erkrankungen zur Berufsunfähigkeit, bietet die gesetzliche Erwerbsminderungsrente Ansprüche auf Höhe des Sozialempfänger-Niveaus.

Sehen Sie, welche Folgen der Verlust der Arbeitskraft für Sie und Ihre Familie haben kann. Dazu klicken Sie bitte auf der Grafik unten rechts auf "weiter":

Hinterbliebenenschutz

Je früher die gesetzliche Witwen- und Waisenrente beantragt werden muss, um so geringer fallen die staatlichen Zuwendungen aus. Wer aber Hauskredite bedienen muss oder seine Kinder studieren lassen möchte, muß seine finanziellen Dinge rechtzeitig regeln. Ziel ist, dass die Familie auch im Falle des Ablebens eines Versorgers abgesichert ist.

Doch auch Geschäftsparter eines Unternehmens, die es gemeinsam aufgebaut und Ansprüche an das Firmenvermögen haben, müssen sich gegenseitig absichern. Wollen die Hinterbliebenen eines verstorbenen Geschäftsinhabers ihr Erbe antreten, kann es für das Unternehmen Existenz bedrohend sein. Hier sind Analysen der rechtlichen und finanziellen Gegebenheiten erforderlich und der Bedarf darauf abzustimmen.

Diese und weitere Leistungen bieten wir unseren Kunden an. Am besten setzen Sie sich noch Heute wegen eines Beratungsgesprächs mit uns in Verbindung:

zurück  senden  drucken